Die REACH-Verordnung gilt für das Herstellen, Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen als solche, von Stoffen in Gemischen und Erzeugnissen sowie für das Inverkehrbringen von Gemischen. Am 1. Juni 2018 trat die letzte Registrierungsphase von REACH in Kraft, d.h. Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen … FAH-Veranstaltung „REACH: Titandioxid und vergleichbare Herausforderungen für Arznei-mittel- und Medizinprodukte-Hersteller“ am 2. März 2022: weiterlesenWeiterlesen
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