Die REACH-Verordnung gilt für das Herstellen, Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen als solche, von Stoffen in Gemischen und Erzeugnissen sowie für das Inverkehrbringen von Gemischen. Am 1. Juni 2018 trat die letzte Registrierungsphase von REACH in Kraft, d.h. Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in Europa herstellen oder einführen müssen diese registrieren.

Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller müssen sich indirekt wie auch direkt mit der REACH Verordnung und ihren Folgen auseinandersetzen. So ist z.B. so sind z.B. die PFAS und auch Mikroplastik im Chemikalienrecht ein zentrales Diskussionsthema. Weitere andere Stoffe werden europaweit immer stärker reguliert.

Der FAH nimmt dies erneut zum Anlass, um Hersteller bei der Umsetzung der MDR-Anforderungen zu unterstützen und lädt daher zum Fachseminar: „REACH: Herausforderungen für Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller“

Datum:

Mittwoch, 4. Mai 2023

von ca. 09.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ort: Online

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Medizinproduktehersteller sowie an Unternehmen, die neben Arzneimitteln auch Medizinprodukte vertreiben und an Arzneimittelhersteller. Angesprochen sind Mitarbeiter aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Zulassung/Konformitätsbewertung, Produktentwicklung, Regulatory Affairs und Med.-Wiss.

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