Medizinprodukte- und Chemikalienrecht sind zwar gesonderte Rechtsgebiete, dennoch gibt es einige Schnittstellen, die für Hersteller von Medizinproduk-ten wesentlich sind. Betroffen sind alle Medizinpro-dukte, insbesondere aber jene, die nach Chemiklienrecht „Mischungen“ sind (Dentalmaterialien, stoffliche Medizinprodukte, sowie einige weitere Produkte, wie Gewebekleber oder Knochenzemente usw.).
In drei Blöcken von je ca. 3 Stunden beleuchtet das Seminar diese Schnittstellen.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie HIER:
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